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Ihr Lohn oder Ihre (Sozial-) Leistung wurde gepfändet
Loonbeslag (Ihr Lohn oder Ihre (Sozial-) Leistung wurde gepfändet)
Der Gerichtsvollzieher hat Ihnen soeben mitgeteilt, dass Ihr Lohn oder Ihre (Sozial-)
Leistung gepfändet wurde. Formal heißt das, dass der Gerichtsvollzieher eine Urkunde
über die Drittpfändung im Zuge der Zwangsvollstreckung zugestellt hat.
Ihr Arbeitgeber oder Ihr Leistungsträger ist aufgrund dessen verpflichtet, einen Teil Ihres
Einkommens einzubehalten und nicht länger an Sie auszuzahlen. Dieser Teil Ihres
Einkommens wird an den Gerichtsvollzieher abgeführt.
Wenn Sie Ihren festen Wohnsitz in den Niederlanden haben oder sich dauerhaft dort
aufhalten, ist nicht Ihr gesamtes Einkommen von der Pfändung betroffen. Sie bekommen
einen Teil Ihrer Einkünfte ausbezahlt. Diesen Betrag nennt man den pfändungsfreien
Satz. Der pfändungsfreie Satz wird vom Gerichtsvollzieher berechnet. Dazu benötigt der
Gerichtsvollzieher diverse Angaben zu Ihren Einkünften und Ausgaben. Daher ist es
wichtig, dass Sie diese Daten so schnell wie möglich an den Gerichtsvollzieher
weitergeben. Nur so kann der Gerichtsvollzieher den für Sie geltenden pfändungsfreien
Satz angemessen berechnen.
Angeben müssen Sie unter anderem, wie viel Miete Sie bezahlen und wie hoch Ihre
Krankenversicherungsbeiträge sind, aber auch eventuelle Mietzuschüsse und
Pflegezulagen.
Wenn Sie oder Ihr Partner neben dem gepfändeten Einkommen noch weitere Einkünfte
haben (auch wenn Sie nicht verheiratet sind oder Gütertrennung vereinbart haben), dann
müssen Sie diese Einkünfte dem Gerichtsvollzieher mitteilen. Sie müssen vor allem die
Einkünfte Ihres Partners angeben, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Bei einer
Unterlassung kann der Gerichtsvollzieher entscheiden, dass Ihr pfändungsfreier Satz
halbiert wird. Das heißt, dass ein größerer Teil Ihres Einkommens einbehalten und nicht
an Sie ausgezahlt wird.
Wenn sich Ihre familiäre Situation oder Ihr Einkommen ändert, kann das Auswirkungen
auf die Höhe des pfändungsfreien Satzes haben. Teilen Sie eventuelle Änderungen
immer dem Gerichtsvollzieher mit. Erforderlichenfalls passt er den pfändungsfreien Satz
an.
Nehmen Sie Kontakt zum Gerichtsvollzieher auf, um sich über Ihre Rechte und Pflichten
zu informieren.
Wenn Sie finanzielle Probleme haben, die Sie alleine nicht lösen können, ist es ratsam,
professionelle Hilfe zu suchen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche
Einrichtung Ihnen helfen kann.
Der Gerichtsvollzieher