Ihr Konto wurde gepfändet
Bankbeslag (Ihr Konto wurde gepfändet)
Der Gerichtsvollzieher hat Ihnen soeben mitgeteilt, dass Ihr Konto bzw. Ihre Konten
gepfändet wurden. Formal heißt das, dass der Gerichtsvollzieher eine Urkunde über die
Drittpfändung im Zuge der Zwangsvollstreckung zugestellt hat.
Im Gegensatz zu einer Lohnpfändung wird bei einer Kontopfändung Ihr gesamtes
Vermögen gepfändet. Alles, was auf Ihrem Konto bzw. Ihren Konten steht, wird
gepfändet.
Das gilt grundsätzlich auch für Beträge, die Sie in Form von Sozialleistungen erhalten und
die selbst nicht pfändbar sind (z.B. Kindergeld und Bafög). Zahlungen, die nach der
Pfändung auf Ihrem Konto eingehen, sind von der Pfändung nicht betroffen.
Im Allgemeinen wird ein Konto, das von einer Pfändung betroffen ist, von der Bank
gesperrt. Daher müssen Sie sich an Ihre Bank wenden, um so schnell wie möglich wieder
über Ihr Konto verfügen zu können.
Wenn Sie aufgrund der Pfändung akute Geldprobleme haben, können Sie den
Pfändungsgläubiger bitten, die Pfändung rückgängig zu machen oder einzuschränken.
Sie müssen allerdings damit rechnen, dass der Pfändungsgläubiger nicht dazu bereit ist.
Nehmen Sie Kontakt zum Gerichtsvollzieher auf, um sich über Ihre Rechte und Pflichten
zu informieren.
Wenn Sie finanzielle Probleme haben, die Sie alleine nicht lösen können, ist es ratsam,
professionelle Hilfe zu suchen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche
Einrichtung Ihnen helfen kann.
Der Gerichtsvollzieher